WirtBot, entwickelt von Devropa OG (im Folgenden als „Lizenzgeber“ bezeichnet) stellt die auf der Hauptseite beschriebenen Funktionen als SaaS (Software as a Service) zur Verfügung. WirtBot als solches wird dementsprechend als Dienstleistung und nicht als Produkt verkauft (im Folgenden als „Dienst“ bezeichnet).
Als „Lizenznehmer“ gilt das Unternehmen, welches die Funktionen von WirtBot im aktiven Betrieb nutzen möchte und mit Devropa OG einen entsprechenden Vertrag abschließt.
Alle Hinweise sowie Querverweise auf den Instantmessenger Telegram dürfen nicht dahingehend verstanden werden, dass Telegram von Devropa OG repräsentiert wird. WirtBot ist ein eigenständiger Dienst welcher von Devropa OG (einer von Telegram verschiedenen Organisation) betrieben wird. Folglich besteht keinerlei Rechtsanspruch des Lizenznehmers auf Dienste die von Telegram angeboten werden.
WirtBot setzt sich zusammen aus dem auf der Wunschhomepage integriertem Reservierungswidget und der eingerichteten Möglichkeit, über den Instantmessenger Telegram eingehende Reservierungen zu empfangen und per Knopfdruck mittels Email an die reservierenden Gäste zu antworten.
Sämtliche Reservierungen werden zur Sicherheit vor Datenverlust täglich gesichert, eine Zusätzliche Sicherheit bietet die von Telegram geleistete Speicherung der Daten im jeweiligen Chat-Verlauf.
Wartungsarbeiten werden im Normalfall in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr einmal wöchentlich durchgeführt. Während dieser Zeit kann es zu kurzen Unterbrechungen des Dienstes kommen. Der Lizenznehmer hat für die Dauer von Unterbrechungen infolge notwendiger technischer Maßnahmen (Instandhaltung und Verbesserung des Dienstes) keinen Anspruch auf Nutzung des Dienstes.
Vom Lizenzgeber werden keinerlei Hardware-Komponenten bereitgestellt und sind daher nicht Gegenstand des Dienstleistungsvertrags.
Der Lizenzgeber wird technische Maßnahmen zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff auf die Daten des Lizenznehmers einsetzen, sofern dies mit angemessenen wirtschaftlichem sowie technischem Aufwand möglich ist.
Mangels abweichender Vereinbarung wird der Lizenzgeber eingehende Fragen des Lizenznehmers während der gewöhnlichen Geschäftszeiten (Mo - Fr, 8:00 - 18:00 Uhr) so schnell wie möglich telefonisch oder schriftlich per Email beantworten.
Sofern nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart, werden vom Lizenzgeber keine weiteren Leistungen geschuldet.
Um WirtBot zu nutzen, wird ein Endgerät mit Internetverbindung auf dem die Telegram Instantmessenger App installiert ist, (Smartphone, PC oder Notebook) sowie eine im Internet verfügbare Homepage auf der das Reservierungswidget integrierbar ist, benötigt.
Durch Abschluss des Dienstleistungsvertrags werden dem Lizenznehmer bis auf Widerruf oder Kündigung sämtliche Rechte eingeräumt, um die im Vertrag spezifizierten Funktionen die vom Lizenzgeber bereitgestellt werden, nutzen zu können.
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Rechte an der Nutzung in jeglicher Form durch entgeltliches oder unentgeltliches Rechtsgeschäft an Dritte zu übertragen. Das Nutzungsrecht erstreckt sich ausschließlich auf den vom Lizenznehmer geführten gewöhnlichen Betrieb.
WirtBot sowie alle damit verbundenen Inhalte mit Ausnahme der von Telegram bereitgestellten Dienste, stehen im Eigentum des Lizenzgebers und sind urheberrechtlich geschützt.
Durch Abschluss des Dienstleistungsvertrags erwirbt der Lizenznehmer keine Rechte am geistigen Eigentum des Lizenzgebers oder Telegram.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Abschluss des Dienstleistungsvertrags und ist (unabhängig vom gewählten Zahlungszeitraum) unbefristet. Der Vertrag kann bei monatlicher Zahlung einseitig durch Lizenzgeber oder Lizenznehmer bis zum Ablauf des aktuellen Monats, geltend ab dem Folgemonat, gekündigt werden. Bei jährlicher Zahlung kann der Vertrag bis zum Ablauf des vorletzten Monats des jeweiligen Jahres der Vertragslaufzeit einseitig durch Lizenzgeber oder Lizenznehmer, geltend ab dem Ablauf des jeweiligen Jahres der Vertragslaufzeit, gekündigt werden.
Die Kündigung durch den Lizenznehmer kann per Email über die dem Lizenzgeber bekannte Emailadresse des Lizenznehmers oder per Post an die Hauptanschrift des Lizenzgebers erfolgen und hat eine Unterschrift des Lizenznehmers oder dessen Vertretungsberechtigten sowie alle für eine eindeutige Identifikation notwendigen Daten zu enthalten. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist das Datum des Absendens der Kündigung maßgebend.
Im Falle einer Kündigung werden im Voraus getätigte Zahlungen (monatlich oder jährlich) nicht rückerstattet.
Der Lizenzgeber ist von der Erfüllung von Leistungen aus diesem Vertrag befreit, wenn die Nichterfüllung auf nicht vom Lizenzgeber zu vertretende Ursachen zurückzuführen ist. Als solche Ursachen gelten insbesondere Streiks, Unruhen, Kriege, Naturkatastrophen, Ausfälle der Stromversorgung, Ausfälle der Telekommunikationsleitungen.
Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Haftung für dem Lizenznehmer entstandene Schäden durch missbräuchliche Verwendungen des Dienstes, welche durch den Lizenznehmer selbst, dessen Vertragspartner oder sonstiger Dritter erfolgen.
Der Lizenzgeber versorgt den Lizenznehmer mit den auf der Homepage des Lizenznehmers nötigen Ergänzungen und/oder Erläuterungen im Hinblick auf Datenschutz, entsprechend den Daten die der Lizenznehmer mittels Verwendung des Reservierungswidgets zu verarbeiten wünscht.
Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auch die gesamten Bedingungen anzupassen. In einem solchen Fall wird der Lizenznehmer mindestens drei Wochen vor der Änderung über bevorstehende Änderungen und deren Inhalt informiert, unterlässt es der Lizenznehmer in diesem Zeitraum den Dienstleistungsvertrag zu kündigen, gelten die Änderungen als durch den Lizenznehmer angenommen.
Eine gerichtliche Streitbeilegung unterliegt ausschließlich österreichischem Recht. Der Gerichtsstand ist Linz.